top of page
Badeordnung Schwimmbad Neuguet

​

Zweck

  • Das Schwimmbad Neuguet ist eine Sport-, Erholungs- und Freizeitanlage. Die Vielfalt der Besucherinnen und Besucher erfordert Rücksichtnahme und Toleranz.

  • Anlage und Betrieb unterstehen der Aufsicht des Zweckverbands Schwimmbad Neuguet, bestehend aus den drei Zweckverbandsgemeinden Turbenthal, Wila und Wildberg.

  • Mit dem Erwerb einer Eintritts- oder Saisonkarte bzw. mit dem Betreten des Schwimmbad-Areals wird die vorliegende Badeordnung anerkannt.  

​​

Eintrittskarten / Betrieb

  • Während der Öffnungszeiten berechtigt eine Tageskarte zum Eintritt am Ausgabetag; die Saisonkarte zu beliebig vielen Eintritten. Sie ist jedoch nicht übertragbar. Abhanden gekommene Saisonkarten werden gegen eine Ausstellungsgebühr von CHF 10.00 neu erstellt. Saisonkarten sind bei jedem Eintritt an den Leser zu halten. Das Personal ist berechtigt, die Eintritts- und Saisonkarten sowie ggf. die Personalien zu kontrollieren.

  • Für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt der Kindertarif. Weitere Regelungen sind in der Tarifordnung bzw. auf der Webseite festgehalten.

  • Bei ungünstiger Witterung kann der Betrieb eingeschränkt oder das Bad geschlossen werden. Dieser Entscheid obliegt dem Betriebsleiter. Eine Rückerstattung von Einzeleintritten erfolgt nicht. Bleibt das Bad aufgrund ungünstiger Witterungsbedingugen geschlossen, erfolgt eine möglichst frühzeitige und umfassende Kommunikation über die gängigen Kommunikationskanäle.

  • 15 Minuten vor Schliessung wird kein Einlass mehr gewährt. Das Wasser ist zu diesem Zeitpunkt zu verlassen. Um 19.00 Uhr bzw. um 20.00 Uhr wird die Anlage pünktlich geschlossen und ist daher spätestens bis dann zu verlassen.

​

Zutritt für Kinder

  • Kinder bis 12 Jahre müssen von einer erwachsenen, mündigen Person begleitet und ordnungsgemäss beaufsichtigt werden. Kinder ab 9 Jahren, die das Schwimmbad Neuguet alleine besuchen, müssen ihre Schwimmfähigkeit mit dem Ausweis WSC (Wasser-Sicherheits-Check) nachweisen können.  

​

Schulklassen

  • Schulklassen und Lehr- bzw. Betreuungspersonen sind im Schwimmbad Neuguet herzlich willkommen.

  • Lehr-, Begleit- und / oder Betreuungspersonen sind für einen geordneten Badebetrieb verantwortlich und gewährleisten die Sicherheit sowie die Einhaltung der Badeordnung. Zudem hat jede Lehrperson, welche das Schwimmbad Neuguet mit einer Klasse besucht, das entsprechende Factsheet zu lesen und einzuhalten. Das Dokument liegt allen Schulen im Zweckverbandsgebiet vor und kann zusätzlich zur Einsicht bei der Betriebsleitung verlangt werden.

  • Besuche von Schulklassen werden der jeweiligen Schule jeweils zum Ende der Saison in Rechnung gestellt.

​

Zutrittsverbot

  • Personen mit ansteckenden Krankheiten bzw. Hautausschlägen oder offenen Wunden ist der Zutritt untersagt.

  • Tiere sind im Schwimmbad Neuguet nicht erlaubt.  

​

Weisungen des Personals

  • Den Weisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Störungen der Ordnung, Sicherheit oder der guten Sitten sind zu unterlassen.

  • Gebots- und Hinweistafeln sind Bestandteil dieser Badeordnung.  

​

Hygiene

  • Vor der Nutzung der Bassins ist das Duschen obligatorisch.  

  • Kleinkinder müssen aus hygienischen Gründen Badehosen und/oder Badewindeln tragen.

  • Das Tragen von Unterwäsche unter der Badekleidung ist nicht erlaubt.  

​​

Nichtschwimmer, gefährdete Personen

  • Nichtschwimmer sowie Personen mit Gleichgewichts- oder Herzerkrankungen und weiteren Gesundheitsrisiken dürfen sich nicht in den Schwimmerbereich begeben.

  • Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen gerne den Badi-Rollstuhl benutzen. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Schwimmbad-Personal.  

​

Planschbecken

  • Das Planschbecken ist ausschliesslich für Kleinkinder bestimmt. Ältere Kinder und Jugendliche werden gebeten, das Planschbecken nicht zu benutzen.

​

Springen, Springturm

  • Das Springen in die Bassins erfolgt auf eigene Verantwortung. Vor jedem Sprung ist sicherzustellen, dass keine anderen Badegäste gefährdet werden.

  • In der Nähe der Sprunganlage und an den entsprechend gekennzeichneten Stellen des Schwimmerbeckens ist das Springen von Bassinrand nicht erlaubt.

  • Es darf nur einzeln gesprungen werden und es darf sich nicht mehr als eine Person auf dem Sprungturm befinden.

​

Schwimmen

  • Die beiden gekennzeichneten Schwimmerbahnen sind ausschliesslich für Schwimmer reserviert. Diese haben gegenüber anderen Badegästen Vorrang.

​

Bistro

  • Das Bistro wird an Dritte verpachtet. Weder der Zweckverband Schwimmbad Neuguet noch die Zweckverbandsgemeinden noch die Betriebsleitung trägt die Verantwortung für dessen Betrieb.

  • Bistrobesucherinnen und -besucher bezahlen keinen Eintritt, sofern sie sich ausschliesslich im Bistrobereich aufhalten.

​

Sauberhalten der Anlage

  • Die gesamte Anlage ist sauber zu halten.

  • Spucken und Urinieren auf dem Gelände sind verboten.

  • Sämtliche Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

  • Rauchende Personen müssen zwingend die zur Verfügung gestellten Aschenbecher benutzen. Diese sind vor dem Verlassen des Areals zu leeren und zurückzubringen.

​

Verbote

​Es ist untersagt: 

  • Sträucher oder Blumenbeete zu betreten.

  • Auf Bäume oder Dächer zu klettern.

  • Seife, Shampoo oder andere Hygieneartikel in den Bassins, im Planschbecken oder in den Aussenduschen zu verwenden.

  • Ballspiele ausserhalb der Spielwiesen durchzuführen.

  • Am Beckenrand zu essen, zu trinken oder zu rauchen.

  • Tragende Schwimmhilfen in den beiden Schwimmerbahnen oder hinter der Treppe zur Sprungbucht zu nutzen (z.B. Luftmatratzen, Schwimm-Flügeli, Bälle).

  • Auf Schwimmleinen zu sitzen oder zu stehen.

  • Inline-Skates, Skate- oder Kickboards zu verwenden.

  • Nach dem Volleyballspielen ohne vorheriges Duschen das Bassin zu betreten.

  • Illegale Drogen zu konsumieren.

  • Bild- und Audioaufzeichnungsgeräte zu verwenden.

  • Waffen, Messer oder andere gefährliche Gegenstände mitzuführen.

​

Parkplätze

  • Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Absperrungen sind zu beachten und den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

​

Sachbeschädigungen

  • Für verursachte Schäden haftet die verantwortliche Person.

  • Verlorene oder beschädigte Mietgegenstände sind zu ersetzen.

  • Das Schwimmbad-Personal ist berechtigt, die Personalien der verantwortlichen Person aufzunehmen.

​

Haftung

  • Die Badegäste betreten das Schwimmbad Neuguet auf eigene Verantwortung.

  • Bei Minderjährigen haftet die gesetzliche Vertretung.

  • Das Schwimmbad Neuguet haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich durch Mängel an den Einrichtungen verursacht wurden.

  • Fundgegenstände sind an der Schwimmbadkasse abzugeben. Sie werden dort für die rechtmässigen Eigentümer aufbewahrt. Nach Saisonende nicht abgeholte Gegenstände werden entsorgt.

  • Der Zweckverband, die Zweckverbandsgemeinden und die Betriebsleitung übernehmen keine Haftung für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände, persönliche Gegenstände oder Kleidung.

​

Sanktionen

  • Verstösse gegen diese Badeordnung oder gegen den Gebührentarif können mit Verwarnung Wegweisung oder in schweren Fällen mit einer Anzeige geahndet werden.

  • Missbrauch von Notfallsäulen oder Rettungsartikeln wird mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 150.00 belegt.

​

Die Gäste des Schwimmbads Neuguet sind herzlich eingeladen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden an die Betriebsleitung, das Schwimmbadpersonal oder die Mitglieder der Betriebskommission zu richten.

 

Diese Badeordnung wurde von der Betriebskommission am 13. März 2026 genehmigt und tritt per sofort in Kraft. Das vorliegende Dokument ersetzt alle vorangehenden Versionen.

 

Zweckverband Schwimmbad Neuguet

Betriebskommission & Betriebsleitung

bottom of page